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Landgericht Dessau verhängt drei Jahre und drei Monate Haft gegen Angeklagten.

Ausländerhass war das Straftat-Motiv

VON ANDREAS BEHLING

DESSAU/ZSCHORNEWITZ/MZ - Der Zschornewitzer Karsten C. (Namen geändert) muss wegen einer Brandstiftung und der Sachbeschädigung an einer Bushaltestelle für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sein ehemaliger Freund Dieter M. erhielt wegen der Beihilfe zur Brandstiftung eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1 080 Euro (120 Tagessätze je neun Euro). Diese Entscheidung fällte jetzt die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau nach einer umfassenden Beweisaufnahme.

Die Dessauer Kammer milderte in dem Urteil die von Staatsanwältin Uda Schmidt beantragten Strafen - drei Jahre und sechs Monate für C., 1 350 Euro (150 Tagessätze) zu Lasten des Mitangeklagten - nur unwesentlich. In Übereinstimmung mit der Anklagevertreterin sprach das Gericht zudem den 24 Jahre alten C. vom Vorwurf einer weiteren Brandstiftung frei.

"Und es weiß auch jeder, dass ein

Pkw brennbare

Teile besitzt."

Siegrun Baumgarten

Richterin

Aufgrund seiner Anwesenheit bei einer Feier in der Barockstadt Oranienbaum konnte der Zschornewitzer den Brand eines Carports, den die Feuerwehr am frühen Morgen des 26. April 2009 auf einem Betriebsgelände löschen musste, nicht gelegt haben.

Anders verhielt es sich mit der Zerstörung der Glasscheibe einer Bushaltestelle mit Hilfe der massiven Metallabdeckung eines Regenablaufs und dem Brand eines Pkw Seat in der Nacht auf den 23. April 2009. Beide Taten hielt das Gericht unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Aussagen von Dieter M., die vor der Polizei ausführlicher ausgefallen waren als in der Hauptverhandlung selbst, für erwiesen. "Die Zeitschiene stimmt. Die Wege zwischen den einzelnen Aufenthaltsorten an dem Abend waren locker zurückzulegen", meinte die Vorsitzende. Ferner habe C. die Tat seinem 23 Jahre alten Ex-Kumpel gegenüber angekündigt und die Brandlegung wenig später vor einem Zeugen eingeräumt.

Die Haftstrafe für den teilweise einschlägig vorbelasteten Zschornewitzer, der seit Februar Vater einer Tochter ist, verschärfte sich, weil er die Flamme eines Feuerzeugs aus ausländerfeindlichen Motiven an das Auto eines Kosovo-Albaners hielt.

Die Beihilfe von Dieter M. bestand darin, dass er C. das Feuerzeug aushändigte, obgleich er durch das auf dem Heimweg von einer Party geführte Gespräch wissen konnte, dass nicht bloß eine Zigarette angesteckt werden sollte. "Dieses konkrete Risiko gab es. Und es weiß auch jeder, dass ein Pkw brennbare Teile besitzt", formulierte die Richterin.

Während die Verteidigerinnen Christine Milde und Petra Kuhnert jeweils Freispruch für ihre Mandanten beantragten, hielt Staatsanwältin Schmidt die Indizien speziell im Fall von Karsten C. für "sehr erdrückend". Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.



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